Der Kodex der Berufspflichten für die Polizeidienste

Der Kodex der Berufspflichten für Polizeidienste entstand auf Anlass des Gesetzgebers. Seine Schaffung wurde durch das Gesetz vom 26. April 2002 bezüglich der wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste eingeleitet ('Exodus-Gesetz').

Der polizeiliche Berufskodex ist jedoch nicht ganz neu, sondern so alt, wie die Polizei selbst. Durch die Schaffung eines Berufskodex sollten, und das war die Absicht des Gesetzgebers, die verschiedenen Mentalitäten, Einstellungen, Handlungsweisen des Personals aller Kader und Niveaus der Polizei zusammengeführt und einander angeglichen werden.

Selten wurde ein polizeilicher Text so oft diskutiert, wurde darüber so häufig beraten und verhandelt. Der Kodex der Berufspflichten für die Polizeidienste ist das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit. Zahlreiche interne und externe Einrichtungen wurden in die Arbeit einbezogen, insbesondere die ständige Kommission der lokalen Polizei, die Generaldirektionen der föderalen Polizei, der Ausschuss P, die Generalinspektion der Polizeidienste, der Disziplinarrat, das Zentrum für Chancengleichheit und die Bekämpfung des Rassismus, die Generaldirektion der Sicherheits- und Präventionspolitik des Föderalen Öffentlichen Diensts Inneres sowie die Gewerkschaftsorganisationen. Selbst der Beratungsrat der Bürgermeister und der Staatsrat gaben ihre Stellungnahmen zum Berufskodex ab. Der Kodex der Berufspflichten für die Polizeidienste ist demnach das Ergebnis eines langen Reifungsprozesses mit vielen Diskussionen und Beratungen zum Thema.

Der Kodex ist Gegenstand des Königlichen Erlasses vom 10. Mai 2006 und trat am 30. Mai 2006 in Kraft.

Er vermittelt in vier Kapiteln und 81 Punkten die Pflichten sowie die Rechte des gesamten Personals der integrierten Polizei. Er ist Träger der gleichen Werte, wie jene, die die Leitkultur ausdrücken, beispielsweise die Menschenrechte, die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, die Motivation des Personals, das Leadership, die Diversität und die Chancengleichheit sowie die Grundprinzipien des Personalstatuts, wie die Unparteilichkeit, die Verfügbarkeit und die Integrität.

Er ist ein praktisches Arbeitswerkzeug, ein Bezugsrahmen, ein Leitfaden, der die Personalmitglieder der integrierten Polizei bei ihren Entscheidungen unterstützt.

Jedes Personalmitglied erhält eine persönliche Ausgabe des Kodex der Berufspflichten.

Der Kodex der Berufspflichten muss, falls er als praktisches Werkzeug dienen soll, den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Der Inhalt einiger Themen (technischer, ethischer, gesetzmäßiger Art) unterliegt somit dem Wandel der Zeit.In Zukunft werden auch Erläuterungen veröffentlicht mit praktischen Beispielen, Grundsatzentscheidungen…

In diesem Zusammenhang wurde eine Kommission für den Berufskodex ins Leben gerufen, die sich zusammensetzt aus zwei Vertretern der föderalen Polizei, zwei Vertretern der lokalen Polizei und einem Vertreter jeder repräsentativen Gewerkschaft. Sie veröffentlicht Stellungnahmen im Auftrag des Ministers des Innern über die Anwendung, die Entwicklung und die Anpassung des Kodex. Gegebenenfalls kann sie Änderungen vorschlagen, die in ihren Augen von Bedeutung sind.