Direktion des Personals

Die Direktion des Personals erfüllt die nachfolgenden Aufgaben:

  • Die Verwaltung
    • der Mobilität der Personalmitglieder der Polizeidienste;
    • des Personals der föderalen Polizei, darin eingeschlossen sind die Vorschläge zur Beförderung, mit Ausnahme der Bezeichnungen in das Amt des Generalkommissars und des Generaldirektors.
  • Die Aufträge zur Auwahl, Anwerbung und Ausbildung der Mitglieder der Polizeidienste.
  • Die Entwicklung und Verwaltung der Kompetenzen des Personals.
  • Die persönliche und soziale Unterstützung der Personalmitglieder der föderalen Polizei bei der Ausübung des Dienstes und, auf ihren Antrag hin, der Personalmitglieder der lokalen Polizei.
  • Die Organisation und Ausführung von fachbezogenen, administrativen Tätigkeiten, sowie von Kontrolltätigkeiten und Tätigkeiten der medizinischen Kontrolle.